International geregelt:
Die Anforderungen an eine IPPC Palette
Beim internationalen Warentransport sind Kisten und Paletten aus Holz besonders beliebt. Dies liegt an den zahlreichen positiven Eigenschaften des natürlichen Baustoffes. Weil Holz bei falscher Lagerung jedoch auch anfällig für Befall durch schädliche Organismen ist, gibt es Länder, die den Gebrauch von Holzverpackungsmaterial stark reglementieren. Hier kommt der völkerrechtliche Vertrag „International Plant Protection Convention“ (IPPC – Internationales Pflanzenschutzübereinkommen) zum Tragen: Dieser hat das Ziel, die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu kontrollieren und soweit wie möglich zu verhindern.
Umfassende Leistungen und Services bei Meisen Holzverarbeitung: Wir sind Ihr Fachpartner für IPPC Paletten, IPPC Kisten und Holzverpackungen aller Art
Die darin festgehaltene Richtlinie ISPM Nr. 15 (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen) gilt für Vollholz und soll die Ausbreitung von schädlichen Organismen an Verpackungsmaterialien abwenden. Somit ist in der ISPM Nr. 15 verbindlich festgelegt, welche Anforderungen Paletten und Transportkisten aus Holz erfüllen müssen, um uneingeschränkt für Import und Export genutzt werden zu dürfen.
Als Spezialist für Exportverpackungen aus Holz bieten wir Ihnen auch IPPC Paletten zur Verpackung Ihrer Waren. Wir halten uns dabei an alle offiziellen Richtlinien. Wie bei all unseren Produkten setzen wir auch für unsere IPPC Paletten auf eine sorgfältige Fertigung auf qualitativ höchstem Niveau. Setzen Sie mit uns auf einen Partner, der Sie mit hochwertigen Verpackungslösungen und zahlreichen Serviceleistungen unterstützt.
Was ist eine IPPC Palette?
Eine IPPC-Palette ist eine Holzpalette, die gemäß den Richtlinien des International Plant Protection Convention behandelt wurde, um die Verbreitung von Schädlingen zu verhindern. Sie ist durch ein IPPC-Logo und einen Code gekennzeichnet.
Meisen Holzverarbeitung informiert: Was ist eine IPPC Palette/Kiste und wie erkennen Sie sie?
Im IPPC-Standard ISPM Nr.15 ist festgelegt, dass Holzverpackungen aus Vollholz durch eine besondere Behandlung (in der Regel eine Hitzebehandlung) vor Schädlingsbefall geschützt sein müssen. Durch die thermische Behandlung kann auf den Zusatz von Chemikalien verzichtet werden. Die Trocknung des Holzes muss über mindestens 30 Minuten hinweg bei einer Kerntemperatur von 56°C erfolgen. Nur so kann garantiert werden, dass keine lebenden Mikroorganismen wie Pilze oder Insekten exportiert werden. Eine hitzebehandelte IPPC Palette gilt als dauerhaft haltbar, für einige Staaten sind jedoch konkrete Haltbarkeitsdaten vorgegeben.
Holzverpackungen unterliegen besonderen Regeln im internationalen Transport, da Länder wie Australien und Neuseeland ihr heimisches Ökosystem vor Schädlingen schützen möchten, die sich in Holzverpackungen einnisten könnten.
Holzkisten, Paletten und andere Holzverpackungen müssen dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 entsprechen, um international transportiert werden zu dürfen.
IPPC Paletten und Kisten, die den Standard erfüllen, sind an einer klaren Kennzeichnung zu erkennen. Diese Kennzeichnung enthält das IPPC-Symbol (eine stilisierte Ähre), die Länderkennung gemäß ISO 3166 (zum Beispiel „DE“ für Deutschland), die Kennung für die Region (zum Beispiel „NW“ für Nordrhein-Westfalen), eine einmalig vergebene Registriernummer (beginnend mit „49“) und das Kürzel für die Behandlungsmethode (zum Beispiel „HT“ für Heat Treatment).
Für IPPC-Paletten und -Kisten ist die Behandlung mit Hitze (HT) zulässig, während die Behandlung mit Methylbromid (MB), einem Fungizid, in Deutschland aus gesundheitlichen und Umweltschutz-Gründen untersagt ist.
Die richtige Kennzeichnung von IPPC-Paletten und -Kisten gibt Auskunft darüber, wie sie behandelt wurden, wo dies geschehen ist und welcher Betrieb die Behandlung vorgenommen hat. Dies trägt zur Sicherstellung bei, dass die Verpackungen den internationalen Standards entsprechen und keine Schädlinge verbreiten können.
Holzwerkstoffe wie Sperrholz- oder Spannplatten sowie Vollholz, das dünner als 6mm ist, sind von den Regelungen der ISPM Nr. 15 ausgenommen.
Die Verwendung von IPPC-Paletten/Kisten bietet mehrere Vorteile. Obwohl die ISPM Nr. 15 nicht in allen Ländern gilt, wird sie von den meisten großen Handelsnationen praktisch umgesetzt. Wenn Güter auf einer Nicht-IPPC-Palette in ein Land exportiert werden, das sich am IPPC-Standard orientiert, können zwei negative Folgen eintreten:
- a) Nachbehandlung: Die Palette/Kiste muss nachbehandelt werden, was sehr kostenintensiv ist und dem Versender in Rechnung gestellt wird.
- b) Einfuhrverbot: Die Einfuhr der Palette/Kiste wird komplett abgelehnt, was dazu führt, dass die Ware nicht beim Empfänger ankommt und unnötigen Zeit- und Geldverlust verursacht.Daher ist es wirtschaftlich sinnvoll, sich im Voraus zu informieren und auf IPPC-Paletten/Kisten zu setzen. Beachten Sie, dass die IPPC-Behandlung einer Palette/Kiste nur von einem anerkannten Betrieb durchgeführt werden kann.
Nein, die ISPM Nr. 15 gilt nicht in allen Ländern. Jedoch wird sie von den meisten großen Handelsnationen praktisch umgesetzt, was die Verwendung von IPPC-Paletten/Kisten empfehlenswert macht, um Exportprobleme zu vermeiden.
In einem solchen Fall können zwei Konsequenzen eintreten:
a) Die Palette/Kiste muss nachbehandelt werden, was kostenintensiv ist und dem Versender in Rechnung gestellt wird.
b) Die Einfuhr der Palette/Kiste wird gänzlich abgelehnt, was dazu führt, dass die Ware nicht beim Empfänger ankommt und Zeit- und Geldverlust verursacht.
Die IPPC-Behandlung einer Palette/Kiste darf nur von einem anerkannten Betrieb durchgeführt werden. Dies sollte bei der Verwendung von IPPC-Verpackungen beachtet werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Spedition, einen Versandhändler oder ein international agierendes Industrieunternehmen handelt.
Profitieren Sie mit unseren IPPC Paletten von den folgenden Vorteilen
- Stabilität und Haltbarkeit: Holz ist ein robuster Baustoff und so sind unsere IPPC Paletten ebenfalls sehr haltbar und stabil. Sie sind auch großer mechanischer Belastung gewachsen und eignen sich damit ideal für den Transport. Nach IPPC/ISPM behandelte Paletten und Kisten können zudem mehrfach verwendet werden.
- Fertigung nach Maß: Sie sagen uns, wo und wie Ihre IPPC Paletten oder Kisten eingesetzt werden sollen und wir konstruieren sie genau nach Maß. Gern beraten wir Sie im Zuge dessen ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.
- Einhaltung aller Richtlinien: Als zertifizierter Hersteller und Händler von IPPC Paletten und Kisten können wir Ihnen garantieren, dass unsere Paletten und Kisten allen offiziellen Richtlinien entsprechen und für den Export und Import in alle Länder zugelassen sind.
- Einzel- oder Serienfertigung: IPPC Paletten und Kisten nach Ihren Maßvorgaben können bei uns sowohl einzeln als auch in Serie gefertigt werden.
- Zahlreiche Varianten: Bei uns erhalten Sie Ein- und Mehrwegpaletten in einer Reihe von Standard Ausführungen. Ebenso die einzelne Kiste oder Kisten in Serie
Setzen Sie im Import und Export mit der IPPC Palette/Kiste von Meisen Holzverarbeitung auf Sicherheit im Handelsverkehr!
Ihre IPPC Palette und mehr: Wir sind für Sie da
Meisen Holzverarbeitung ist nicht nur für die Herstellung Ihrer IPPC Palette/Kiste Ihr zuverlässiger Partner. Wir bieten Ihnen zahlreiche Lösungen rund um die Holzverpackung für den nationalen Transport sowie die Bereiche Import und Export. Dabei übernehmen wir vielfältige Aufgaben und unterstützen Sie mit kompetenter Beratung.
Unser Unternehmen kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Holzverarbeitung zurückblicken. Der Grundstein für unsere heutige Arbeit wurde bereits in den 50er Jahren mit der Gründung eines Schreinereibetriebes gelegt. Seit 1971 fokussieren wir uns auf die Herstellung von Holzverpackungen. Mit unseren hohen Anforderungen an unsere Produkte und unsere Leistungen garantieren wir unseren Kunden Flexibilität und Qualität.
Dafür bieten wir Ihnen unter anderem:
- Herstellung und Lieferung von Verpackungsmaterialien aus Holz, in Serie oder Einzelanfertigungen
- Verpackungen für Landtransport, Seefracht und Luftfracht
- IPPC/ISPM15 Behandlung für alle benötigten Produkte in unserer eigenen Trockenkammer
- Verpackungsarbeiten, bei uns im Unternehmen oder auf Wunsch bei Ihnen vor Ort
- Ordnungsgemäße Entsorgung von recycelbaren Holzabfällen
Wir bieten zusätzlich noch eine Sonder-Standardpalette 800×1200 mm in kompletter OSB Ausführung an. Hier ist kein Stempel erforderlich. Das Produkt kann jederzeit exportiert werden. Auch Sonderkisten, Kisten zur Eigenmontage, Klappkisten, wir erfüllen Ihre Wünsche. Sie haben Fragen zum Thema IPPC Palette und Holzkisten, benötigen Beratung zu Verpackungslösungen für die Industrie oder möchten ein Angebot anfordern? Dann kontaktieren Sie uns. Gern helfen wir Ihnen persönlich weiter und beantworten all Ihre Fragen zu unseren Leistungen.
ADRESSE:
Auweg 22, 52349 Düren
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